Nachrichten aus dem Landesverband

Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der Abgeordneten

PressemitteilungMdB Michel Brandt

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Organstreit des Bundestagsabgeordneten Michel Brandt gegen den Bundestagspräsidenten wegen des unberechtigten Betretens seiner Abgeordnetenräume durch Beamte der Bundestagspolizei erklärt Michel Brandt:

"Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [.]. Ich bin durch das unzulässige Eindringen der Bundestagspolizei in meine Räume in den Rechten, die mir als Abgeordneter durch das Grundgesetz übertragenen wurden, verletzt worden. Mein Mandat kann ich in meinen Büroräumen aber nur vertrauenswürdig und gewissenhaft ausüben, wenn das Büro vor dem Zugang unerwünschter Personen geschützt ist. Die Beamten hatten in meinen Büroräumen schlicht nichts zu suchen. Sie hatten sich ohne meine Zustimmung und unter vorgeschobenen Gründen Zugang verschafft. Das war nicht hinnehmbar.

Nunmehr wurde im Interesse aller Abgeordneten klargestellt, dass Mandatsträger in ihren Arbeitsräumen umfassend vor dem unzulässigen Zutritt anderer Personen geschützt sind. Nur so können wir vertrauensvoll und unabhängig im Interesse der Wählerinnen und Wähler handeln. Wie in meiner privaten Wohnung muss ich selbst entscheiden können, wer Zugang zu meinem Büro hat und wer nicht. Das gilt auch für Beamte der Bundestagspolizei."