SWSG: Antragsfrist auf Begrenzung der Mieterhöhung verlängern!

Gegen die Mieterhöhung in 13 000 der 19 000 städtischen Wohnungen ab Juli 2022 gab es letztes Jahr anhaltenden Protest der Mieter*innen.
Ein Ergebnis des Protests war das Zugeständnis der SWSG, dass Mieter*innen, wenn sie durch die Mieterhöhung zu stark belastet werden, eine Verringerung der Mieterhöhung beantragen können sollten.

Die Mieterhöhungsschreiben der SWSG wurden Ende April 2022 verschickt. In einem Beiblatt, das der Mieterhöhung beigelegt wurde, stand geschrieben: „Ergibt die von der SWSG vorgenommene Prüfung Ihres Haushaltseinkommens, unter Berücksichtigung etwaiger Wohngeldansprüche, eine Mietbelastung, die im Verhältnis zur Brutto-Kaltmiete über 30 Prozent liegt, gewähren wir Ihnen für die Dauer von 36 Monaten einen freiwilligen Mietzuschuss in Höhe des Betrags, der die 30%-Grenze übersteigt, jedoch maximal, jedoch maximal in der Höhe des angekündigten Mieterhöhungsbetrags zum 1.7.2022.“

Doch die Frist, um den aufwändigen Antrag zu stellen, war extrem knapp bemessen. Für die Beantragung des für bis zu 36 Monate geltenden Zuschusses mussten spätestens am 31. Mai 2022 eingereicht werden – also wenig mehr als einen Monat, nachdem die Erhöhungsschreiben den Mieter*innen zugegangen sind.
In dieser kurzen Frist sollen die Mieter einen Antrag ausfüllen, eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, Belege für Werbungskosten zusammenstellen und alles zusammen der SWSG vorlegen. Dies ist für vielfach belastete berufstätige Menschen nicht einfach. Hinzufügen möchten wir auch, dass es für manche ältere Mieter*innen ein Problem war, die Formulare schnell genug zu erhalten. Auf dem Beiblatt zum Erhöhungsschreiben war lediglich eine URL abgebildet, unter der die Formulare heruntergeladen werden konnten. Dies stelle eine zusätzliche Hürde dar für Personen ohne PC, Internet, Drucker etc.

Abgesehen von der zu kurzen Frist zur Beantragung des Zuschusses, ist es auch unverständlich, warum der Zuschuss nicht auch später bei der SWSG beantragt werden kann. Was ist, wenn Mieter*innen nach dem Fristende z.B. ihre Arbeitsstelle verlieren, oder z. B. Nachwuchs bekommen, in Teilzeit wechseln oder sonst ein Umstand eintritt, der dazu führt, dass die Bruttokaltmiete mehr als 30 % vom Haushaltsnettoeinkommen aufbraucht? Warum haben diese Mieter das Nachsehen? Welchen Grund gibt es, die Frist für die Beantragung eines Zuschusses, der bis zu 36 Monate lang gewährt wird, auf nur einen Monat anzusetzen?

Hinzukommt, dass die Budgets der Mieter*innen durch die Teuerung von z.B. der Strompreise oder der Nahrungsmittelpreise aufgezehrt werden.

DIE LINKE fordert, dass die Belastungsprüfung und der Mietzuschuss durch die SWSG entfristet werden!

Die linke Fraktionsgemeinschaft im Rathaus hat einen entsprechenden Antrag gestellt: https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/
Bzw: https://diefraktion-stuttgart.de/2022/07/27/mietbelastungspruefung-bei-der-swsg-weiterfuehren/